Start ins neue Schuljahr 2021/22

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte der Grundschule Wistedt,
Sie erhalten heute nähere Informationen zum Start in das Schuljahr 2021/22.
Viele dieser Informationen sind Ihnen durch den Brief des Kultusministers sowie durch das Informations-Paket aus der letzten E-Mail bekannt.
Hier nun die Umsetzung dieser Maßnahmen an unserer Grundschule Wistedt:
Zum Schulstart gibt es eine inzidenz- bzw. warnstufenunabhängige Sicherheitsphase.
Bis zum 22.09.2021 gilt:
Testen:
- an den ersten 7 Schultagen nach den Ferien: Tägliche Selbsttestungen zu Hause, dann Testungen 3x in der Woche zu Hause montags, mittwochs und freitags
- Achtung Änderung: Bitte geben Sie statt der schriftlichen Bestätigung das Testkit (Test-Kassette) morgens mit zur Schule!
MNB (Mund-Nasen-Bedeckung):
- Sowohl im Schulgebäude als auch im Unterricht (Sitzplatz) ist für diesen Zeitraum, also bis zum 22.09.21, eine Maske zu tragen (es muss keine medizinische sein)
- außerhalb des Schulgebäudes auf dem Schulgelände keine MNB
- Maskenpausen gibt es regelmäßig, z.B. im Rahmen
der Lüftungspause 20-5-20 oder beim Essen und Trinken und je nach Bedarf der Lerngruppe - im Schulbus
Grundsätzlich gilt darüber hinaus weiterhin:
- Einhaltung der AHA+L Regelungen und der allgemeinen Hygieneregelungen auf der Grundlage des Rahmenhygieneplans (siehe hier auch schuleigenen Hygieneplan auf unserer Homepage)
- schulscharfe Infektionsschutzmaßnahmen bzw. Quarantäneanordnungen des zuständigen Gesundheitsamtes im Falle eines Infektionsfalles in der Schule.
Befreiung von der Präsenzpflicht im Härtefall:
Das Niedersächsische Kultusministerium ermöglicht Schülerinnen und Schülern, die glaubhaft machen (z.B. durch Vorlage eines aktuellen Attestes), dass sie gemäß Definition des Robert-Koch-Instituts das Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes haben, die Befreiung vom Präsenzunterricht, wenn
- vom Gesundheitsamt für einen bestimmten Zeitraum eine Infektionsschutzmaßnahme an der Schule verhängt wurde (für die Dauer der Maßnahme), oder
- die Schülerin oder der Schüler die Schuljahrgänge 1-6 besucht oder einen Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung oder Hören und Sehen aufweist
Das Attest ist in der Regel nach 6 Monaten zu erneuern. Bitte reichen Sie für die Befreiung von der Präsenzpflicht folgendes Formular ein: