Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule

Grundsätzlich besuchen Schülerinnen und Schüler die Grundschule, in deren Schulbezirk sie ihren gewöhnten Aufenthalt haben.

Sollten Sie Ihr Kind aus besonderen Gründen an eine andere Grundschule einschulen wollen, so benötigen Sie einen „Antrag auf Ausnahmegenehmigung zum Besuch einer anderen Schule“.

Der Antrag auf Ausnahmegenehmigung ist bei der zuständigen Schule zu stellen. Diese beteiligt die gewünschte Schule, den Schulträger sowie den Träger der Schülerbeförderung.

Antrag begründet

Halten beide Schulen den Antrag für begründet, erteilt die zuständige Schule die Ausnahmegenehmigung.

Antrag nicht begründet

Halten eine oder beide Schulen den Antrag für nicht begründet, wird der Vorgang der jeweils zuständigen Regionalabteilung der Niedersächsischen Landesschulbehörde zur Entscheidung vorgelegt.

Der Antrag kann nur genehmigt werden, wenn

  • der Besuch der zuständigen Schule für die betreffenden Schülerinnen und Schüler oder deren Familien eine unzumutbare Härte darstellen würde
    oder
  • der Besuch der anderen Schule aus pädagogischen Gründen geboten erscheint.

Das entsprechende Antragsformular erhalten Sie hier: