Wann beginnt die Schulpflicht?
Die Schulpflicht beginnt in dem Jahr, in dem Ihr Kind sein sechstes Lebensjahr bis zum 30. September vollendet. Auch Kinder, die am 01. Oktober Geburtstag haben, sind schulpflichtig.
Aufschiebung der Einschulung durch die Sorgeberechtigten (Flexibilisierung des Einschulungstermins)
Sollte Ihr Kind zwischen dem 01. Juli und dem 30. September sein sechstes Lebensjahr vollendet haben, können Sie den Schulbesuch um ein Jahr hinausschieben. Dafür ist eine formlose schriftliche Erklärung an die Grundschule Wistedt notwendig. Diese Erklärung muss nicht begründet sein, jedoch bis spätestens zum 01. Mai vor dem Beginn des betreffenden Schuljahres eingereicht werden.
Wichtig: Die Erklärung muss von beiden Sorgeberechtigten unterschrieben sein.